Das Urheberrecht schützt das Ergebnis kreativ schöpferischer Leistungen, als Werkes des geistigen Eigentums. Wenn eine Idee Gestalt angenommen hat, sind Werke der Musik, Literatur, der bildenden Kunst, Fotografien, Filmwerke oder auch Computerprogramme und Werke der angewandten Kunst (z.B. Grafikdesign) schutzfähig nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Urheber verfügt originär über alle Rechte an seinem Werk, er kann darüber bestimmen, ob und wie Nutzungsrechte zur Verwertung des Werkes einem Dritten eingeräumt werden.

Früher war das Urheberrecht vor allem Künstlern, Autoren, Komponisten, Musikern und Unternehmen der klassischen Kreativwirtschaft vorbehalten (z.B. Verlage, Filmproduktionen, Tonträgerhersteller).

Durch die Digitalisierung und die rasante Entwicklung des Internets und der sozialen Medien in den letzten Jahren in Wirtschaft und Gesellschaft ist das Urheberrecht nahezu für alle Wirtschaftsbranchen, Berufe und öffentlichen Einrichtungen wie auch im privaten Alltag von enormer praktischer Bedeutung. Die Umsetzung europäischer Richtlinien auf das deutsche Urheberrecht und die Auswirkungen der europaweiten Rechtsprechung führen zudem zu Veränderungen in der Rechtsstellung für Urheber und Verwerter.

Urheberrechtsverletzungen finden in der digitalen Welt massenhaft statt, häufig nicht in „böser Absicht“ sondern auch aus mangelnder Kenntnis darüber, wann und wie Rechte an urheberrechtlich geschützten Werke zu erwerben sind. Entsprechend hoch ist die Zahl der Abmahnungen und gerichtlichen Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen.

Rechtsberatung und –vertretung im Urheberrecht:

  • Beratung und Rechtsverteidigung bei urheberrechtlicher Abmahnung (z.B. wegen Tauschbörse, Werke aus Bilddatenbanken wie Getty Images, StockFood)
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, Auskunftsansprüchen und Schadensersatzansprüchen wegen Urheberrechtsverletzung von geschützten Werken (durch z.B. Aussprechen einer Abmahnung, Antrag auf einstweilige Verfügung, Klage auf Schadensersatz)
  • Vertretung bei Verletzung von Urheberpersönlichkeitsrechten (z.B. fehlende Urhebernennung, unerlaubte Bearbeitung)
  • Prüfung und Anfertigung von Lizenzverträgen und Nutzungsbedingungen
  • Autorenverträge
  • Beratung im Zusammenhang mit Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, VG Wort, etc.)
  • Beratung im Zusammenhang mit Künstlersozialkasse (KSK) – Abgabepflicht für Verwerter