Zum Markenrecht gehören eingetragene Marken, Benutzungsmarken und sonstige Kennzeichen wie Unternehmenskennzeichen, Werktitel und Domains.

Eingetragene Marken entstehen durch Anmeldung bei einem Markenamt und werden nach Prüfung der Anmeldevoraussetzungen für eine Schutzdauer eingetragen. Sie kennzeichnen Produkte und oder Dienstleistungen eines Unternehmens und unterscheiden diese von denen der Mitbewerber. Registrierte Marken sind Investitionsschutz in Ihre Produkte und Dienstleistungen. Mit einer eingetragenen Marke sichern Sie sich ab vor Nachahmern und schützen Ihre Leistungen und deren „guten Namen“. Sie können mit einem amtlich registrierten Schutzrecht gegen identische oder verwechselungsfähige andere Bezeichnungen vorgehen und so Ihre Marktposition behaupten.

Nicht nur die großen Konzerne, sondern auch kleinere und mittelständische Unternehmen melden zunehmend Marken an, damit nicht ein Mitbewerber gleiche oder ähnliche Produkts bzw. Dienstleistungen unter der identischen oder einer ähnlichen Bezeichnung anbietet. Versäumen Sie es, eine Marke anzumelden, so kann es im schlimmsten Fall passieren, dass Sie ein langjährig eingeführtes Produkt vom Markt nehmen oder neu benennen müssen, wenn ein Dritter für die Bezeichnung eine Marke eintragen lässt und dann eine Schutzrechtsverwarnung an Sie erteilt.

Der Schutz einer Marke entsteht durch Anmeldung und Eintragung in das Register beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. beim Europäischen Markenamt (EUIPO) (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) oder durch eine internationale Registrierung.

Die Rechtsberatung und –vertretung im Markenrecht umfasst insbesondere:

  • Beratung bei der Anmeldung der Marke – Unterstützung bei strategischer Planung
  • Beratung bei Markenrecherche und Prüfung von kollidierenden Kennzeichen vor Anmeldung
  • Anmeldung von nationalen Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Anmeldung von europäischen Marken beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Beratung bei Markenüberwachung
  • Vertretung in Widerspruchs- und Löschungsverfahren
  • Beratung und Vertretung bei sonstigen kennzeichenrechtlichen Streitigkeiten
  • Beratung bei Schutz von Unternehmenskennzeichen, Domains, Namens- und Titelschutz
  • Titelschutzanzeige
  • Vertragsgestaltungen – Markenlizenzverträge – Abgrenzungsvereinbarungen
  • außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen sowie Schadensersatz, Rückrufs- und Vernichtungsansprüchen bei Markenrechtsverletzungen
  • Vertretung bei Abmahnungen von Markeninhabern
  • Rechtsverteidigung bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung